| Rentenversicherung für Selbstständige Handelsvertreter gem. § 84 HGB |
|
|
|
Selbstständige Unternehmer sind grundsätzlich selber Rentenversicherungspflichtig und müssen eigene Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen, wenn die zwei nachfolgend aufgeführten Bedingungen erfüllt sind: Der selbstständige Unternehmer ist im Wesentlichen nur für einen Auftraggeber tätig (mindestens 5/6 seiner Gesamteinnahmen sind nur von einem Auftraggeber) und der selbstständige Unternehmer hat keinen Beschäftigten mit einem monatlichen Bruttoentgelt über 400,00 € pro Monat (versicherungspflichtiges Bruttoentgelt =Arbeitgebereigenschaft). Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem beigefügten Steuertipp |



