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Versicherungsrechtliche Beurteilung von Teilnehmern an dualen Studiengängen Drucken E-Mail

Seit dem 07.10.2010 gibt es zwei neue sozialversicherungsrechtliche Einstufungen von Teilnehmern an praxisintegrierten BA-Studiengängen. Aktuelle Nachfragen bei den Krankenkassen haben nun gezeigt, dass bei den jeweiligen Einschätzungen, ob es sich  um einen ausbildungsintegrierten, berufsintegrierten bzw. berufsbegleitenden oder praxisintegrierten Studiengang handelt im Vorfeld immer mehr eine differenzierte Betrachtungsweise des jeweiligen Falles erforderlich macht.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem aktuellen Steuertipp.

 

 

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