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Durch eine Gesetzesänderung fiel in dem Zeitraum vom 1. Januar 2007 bis zum 31.12.2008 für viele Arbeitnehmer die Entfernungspauschale und somit die pauschalierte Erstattung von Fahrgeld seitens der Arbeitgeber weg. Die Werbungskosten konnten in diesem Zeitraum erst ab dem 21. Kilometer geltend gemacht werden. Dies wurde erst nachträglich am 13.12.2008 mit Wirkung ab dem 1.01.2007 wieder durch den Gesetzgeber geändert. Seit diesem Zeitraum versucht der Arbeitgeber diesen Nachteil für den Arbeitnehmer auszugleichen.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem beigefügten Steuertipp.

 

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