| Folgen für den Auftraggeber bei Scheinselbständigkeit |
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Für den Auftraggeber hat die Feststellung von Scheinselbständigkeit eines "freien Mitarbeiters" im Rahmen einer Betriebsprüfung seitens der Deutschen Rentenversicherung Bund weitreichende finanzielle und auch rechtliche Folgen. Der vermeintlich bisher "freie Mitarbeiter" wird nachträglich zum Arbeitnehmer. Der bisherige Auftrag-geber zum Arbeitgeber mit allen dazugehörigen Haftungs- und somit vor allem Zahlungsverpflichtungen. Die Merkmale für Scheinselbstständigkeit, eine kurze Übersicht der Folgen für den Auftraggeber und Möglichkeiten zur Risikominimierung für den Auftraggeber finden Sie in der unten angefügten Datei. |



