| Kapitaleinkünfte: Verlustbescheinigung bis zum 15.12. beantragen |
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Kreditinstitute nehmen grundsätzlich für die über sie laufenden Kapitalerträge den Steuerabzug vor. Damit ist die Einkommensteuer auf diese Kapitalerträge i. d. R. abgegolten. Rechnen Sie für 2010 mit Verlusten aus Kapitalvermögen bei einem Kreditinstitut, können diese Verluste über eine Verlustbescheinigung der Bank zeitnah genutzt werden. Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem beigefügten Steuertipp. |



