Wir sind Steuerberater und leisten Steuerberatung bzw. Steuererklärungen und Jahresabschlüsse, Lohn bzw. Lohnbuchhaltung, Fibu bzw. Finanzbuchhaltung für Versicherungsvermittler, Finanzdienstleister, Versicherungsagentur, Makler, Versicherungsmakler, Versicherung in Hannover, Dortmund, Köln, Münster, Osnabrück, Bochum, Wuppertal, Frankfurt am Main, Berlin, Hamburg, Magdeburg, Gießen, Düsseldorf

Kapitaleinkünfte: Verlustbescheinigung bis zum 15.12. beantragen Drucken E-Mail

Kreditinstitute nehmen grundsätzlich für die über sie laufenden Kapitalerträge den Steuerabzug vor. Damit ist die Einkommensteuer auf diese Kapitalerträge i. d. R. abgegolten. Rechnen Sie für 2010 mit Verlusten aus Kapitalvermögen bei einem Kreditinstitut, können diese Verluste über eine Verlustbescheinigung der Bank zeitnah genutzt werden.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem beigefügten Steuertipp.  

 

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