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Privatnutzung: mehrfache Anwendung der 1 %-Regelung durch den BFH bestätigt Drucken E-Mail

Nach dem BMF-Schreiben vom 18. November 2009 (Az. IV C 6 - S-2177 / 07 / 10004) hat ein Unternehmer ab dem Veranlagungszeitraum 2010 grundsätzlich für jedes im Unternehmen vorhandene Fahrzeug die Ein-Prozent-Regelung anzuwenden, wenn er die Privatnutzung nicht widerlegen kann, z. B. durch das Führen eines Fahrtenbuchs.

Dass diese mehrfache Anwendung der 1 %-Regelung zulässig ist, hat der BFH in seinem aktuellen Urteil vom 9. März 2010 (Az. VIII R 24/08) entschieden.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem beigefügten Steuertipp.

 

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