| Mehrere Pkw im Betriebsvermögen |
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Die private Nutzung von mehreren Pkw im Betriebsvermögen wurde deutlich verschärft. Nach bisheriger Rechtslage wurde grundsätzlich nur der Pkw mit dem höchsten Bruttolistenpreis mit der 1 % Regelung belegt. Für Wirtschaftsjahre die nach dem 31.12.2009 beginnen sollen jetzt grundsätzlich alle Pkw der 1 %-Regelung unterworfen werden... Lesen Sie mehr zu diesem Thema in unserem beigefügten Steuertipp. |



