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Rentenversicherungspflicht für Selbstständige Handelsvertreter gem. § 84 HGB Drucken E-Mail

Selbstständige müssen in die Rentenversicherung einzahlen, wenn die zwei folgenden Bedingungen erfüllt sind:

Der Selbstständige ist im Wesentlichen für einen Auftraggeber tätig (mindestens 5/6 der Gesamteinnahmen nur von einem Auftraggeber)

und

der Selbstständige hat keinen Beschäftigten mit Versicherungspflicht und einem Arbeitsentgelt über 400,00 € pro Monat bzw. 2 Beschäftigte mit einem gemeinsamen Entgelt von über 400,00 €.

Die Rentenversicherungspflicht besteht auch in nebenberuflichen selbständigen Tätigkeiten.

Lesen Sie mehr zu diesem Thema in der Anlage...

 

 

 

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