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Neue Vorsorgepauschale im Lohnsteuerabzugsverfahren ab 2010 Drucken E-Mail
Neues zur Berücksichtigung der Vorsorgeaufwendungen im Lohnsteuerverfahren für das Kalenderjahr 2010

Durch das Bürgerentlastungsgesetz wurde der Abzug für Krankenversicherungsbeiträge die der Basisversorgung dienen neu geordnet...

Im Ergebnis sind die Aufwendungen für die Krankenversicherungsbeiträge vollständig abzugsfähig, soweit sie durch eigene Beitragsleistungen aufgewendet wurden.

Diese steuerlich verbesserte Berücksichtigung der eigenen Beiträge in der Krankenversicherung wird auch bereits im Lohnsteuerverfahren umgesetzt, so dass der Vorteil der Abzugsfähigkeit auch monatlich schon zu mehr Nettoeinkommen führt.

Im Ergebnis wird bereits im Lohnsteuerverfahren der Arbeitnehmeranteil an der Krankenversicherung berücksichtigt durch einen pauschalen Wert in Höhe von 7,6% für die Krankenversicherung und 1,225% für die Pflegeversicherung des Bruttoarbeitslohns (evtl. zzgl. Zuschlag für Kinderlose), mindestens kommt es jedoch zu einem Ansatz der Mindestpauschale in Höhe von 1/12 tel von 1.900,00 EUR.

Genaueres lesen Sie im unten angefügten Dokument...

 

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