Wir sind Steuerberater und leisten Steuerberatung bzw. Steuererklärungen und Jahresabschlüsse, Lohn bzw. Lohnbuchhaltung, Fibu bzw. Finanzbuchhaltung für Versicherungsvermittler, Finanzdienstleister, Versicherungsagentur, Makler, Versicherungsmakler, Versicherung in Hannover, Dortmund, Köln, Münster, Osnabrück, Bochum, Wuppertal, Frankfurt am Main, Berlin, Hamburg, Magdeburg, Gießen, Düsseldorf

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1 Vorsorgeaufwendungen

Unter Vorsorgeaufwendungen werden in der Steuerberechnung die verschieden Versicherungsbeiträge erfasst. Beispielsweise wirken sich die von Ihnen gezahlten Beiträge für Renten-, Kranken-, Lebens- und Unfallversicherung in Ihrer persönlichen Einkommensteuererklärung steuermindernd aus. Zu beachten ist allerdings, dass die Aufwendungen nur beschränkt in Ansatz kommen.

2 Spenden

Bestimmte Spenden können in Abhängigkeit des damit geförderten Zwecks zu 20 % des Gesamtbetrags der Einkünfte als Sonderausgaben geltend gemacht werden.

 

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