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1. Allgemeiner Nutzungshinweis - Ecovis Onlineanwendungen
Bitte beachten Sie, dass die Eingaben ausschließlich im Internet erfolgen. Das Internet ist ein weltweit zugängliches Netzwerk. Um die Sicherheit im Umgang mit der Onlinekasse zu erhöhen bitten wir Sie, die Sicherheitshinweise genau zu beachten.
SSL - Verschlüsselung: Um eine sichere Datenübertragung zu gewährleisten, verwenden wir den SSL-Standard, der über eine Verschlüsselungsstärke von mindestens 128 Bit verfügt. Die verschlüsselten Seite erkennen Sie daran, dass ein geschlossenes Schloss-Symbol im unteren Bereich des Browserfensters erscheint. Durch einen Doppelklick auf das Schloss-Symbol können Sie das Zertifikat prüfen. 2. Kassenführung
Um eine ordnungsgemäße Kasse zu führen, müssen haben Sie die maßgeblichen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung (GoB) zu beachten. GoB sind Regeln, die ein Kaufmann zu beachten hat, um zu einer dem gesetzlichen Zweck entsprechenden Buchführung und Bilanz zu gelangen. Für die ordnungsgemäße Führung einer Kasse sind folgende Grundsätze maßgeblich:
1. Vollständkeit, d. h. Erfassung aller Einnahmen und Ausgaben 2. Tägliche Erfassung 3. Keine Eintragungen ohne den entsprechenden Beleg
Hieraus ergeben sich im Einzelnen folgende konkrete Arbeitsschritte, die Sie zu beachten haben:
Sie müssen die Kassenbewegungen zeitnah (täglich) eintragen, um die Kassensturzfähigkeit sicherzustellen. Vergleichen Sie regelmäßig die Übereinstimmung des Endsaldo der Kassenerfassung mit dem aktuellen Kassenbestand.
Belege sind zu nummerieren und mit dieser Nummer im Kassenbuch zu erfassen. Die Richtigkeit der Eintragungen ist durch ihre Vorgehensweise bei der Erfassung, dem Druck und dem Export des Kassenbuchs sicherzustellen.
Sie müssen die Kassenbelege chronologisch ablegen.
Spätestens am Ende eines Monats ist ein Kassensturz sowie ein Abgleich mit dem Bestand lauf Kassenbericht durchzuführen
Der Kassenbericht ist mit aktueller Datumsangabe ausdrucken und zusammen mit den Einnahme- und Ausgabebelegen aufzubewahren. So ist durch Abgleich des elektronischen mit dem ausgedruckten Kassenbericht ersichtlich, dass keine nachträglichen Änderung durchgeführt wurden und wann die Kassenbewegungen erfasst wurden.
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